Labelcode (LC-Nummer)

Geschrieben von Alex. Veröffentlicht in FAQ / Lexikon

Der Labelcode (LC) ist eine eindeutige Zahl, die von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten vergeben wird.
Der LC dient zur vereinfachten Abrechnung für die Rundfunk- und TV-Sender. Er ist KEINE Pflicht. Allerdings gilt mit einem Labelcode das Senderecht als erteilt.

Ein Labelcode ist auf jeden Fall zu empfehlen, wenn eine Radiobemusterung geplant ist.

Auf Wunsch stellen wir unseren Labelcode LC 16140 und ISRC-Codes nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages zur Verfügung. In diesem Fall übernimmt Just Add Grooves die Bemusterung des Deutschen Musik- und Rundfunkarchives.

Wenn Ihr selbst einen Label-Code haben wollt, müsst ihr ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben. Dann könnt Ihr diesen bei der GVL beantragen.

GVL = Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.

Die GVL nimmt die Zweitverwertungsrechte der ausübenden Künstler, Produzenten, Tonträgerhersteller usw. wahr, die durch ihre Tätigkeit ein Leistungsschutzrecht erweben.

Mit dem Code können die Radiosender die Gebühren für die Sendung der Musik mit den Leistungsschutzrechtsinhabern abrechnen.

GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
Podbielskiallee 64
14195 Berlin
Telefon +49 30 48483-600
Telefax +49 30 48483-700
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Um einen LC-Code beantragen zu können, muss bereits eine Tonträgerproduktion abgewickelt sein. Dazu verlangt die GVL ein Muster der Erstproduktion und die Rechnung des Presswerkes (damit nicht jeder einen LC-Code beantragen kann, der dann nie vervielfältigt). Nachteil: Der LC-Code kann also erst ab der zweiten Tonträgerproduktion verwendet werden. Die GVL sendet ein Antragsformular, das der Antragsteller vollständig ausfüllen muss.

Dabei sind drei Verkaufsstellen für den Tonträger zu benennen. Das heißt: Der Antragsteller muss sich bereits vor Beantragung des LC-Codes über die Vertriebswege Gedanken machen.

Tags: Allgemein

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