Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschrieben von: ks-musik.de. in Rechtliches

Hier ausführlich das Kleingedruckte!

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ton und Datenträgerherstellung der Firma Paul Kaczinski (ks-musik.de). Nachfolgend Firma, ks – musik .de oder „wir“ genannt.

Bottrop, 01.10.2010

§ 1.Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der ks – musik .de erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch Auftragserteilung anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit im übrigen.

§ 2. Vertragsschluss und Auftragsdurchführung

2.1. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit der Ausführung des Auftrages zustande.
2.2 Wir sind berechtigt, den Auftrag oder Teile des Auftrages an anderen Produktionsstätten als in Bottrop auszuführen.

§ 3. Preise

Für die Lieferungen und Leistungen der ks – musik .de gelten die Preise der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste (Tagespreis), sofern nicht in dem Angebot ausdrücklich ein abweichender Preis genannt wird.

§ 4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, soweit nicht anders Vereinbart.
4.2. Soweit wir unsere Leistung in Teilen erbringen, sind wir berechtigt, vom Auftraggeber auch Teilzahlung zu verlangen.
4.3.Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles einer Rechnung bewirkt ohne besondere Mahnung Fälligkeit und Verzug auch für diejenigen übrigen Rechnungen, die nicht bereits fällig sind. Der Abzug von vereinbarten Skonti setzt stets voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. Wir sind weiterhin berechtigt, bis dahin gewährte Kredite, Stundungen und andere zeitliche Zahlungsvereinbarungen auf Zeit sofort zu widerrufen. Die Verzugszinsen betragen 3 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz mindestens 7 % p.a. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4.4 Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang.
4.5. Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. weiterhin sind wir berechtigt, die uns obliegenden Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.
4.6. Der Auftraggeber darf nur mit einer unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ihm steht die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten nicht zu.

§ 5. Lieferverzug, Lieferungsmöglichkeiten

5.1. Obwohl die ks – musik .de im Durchschnitt 90% aller von ihr angegebenen Fertigstellungstermine einhält, gelten Liefertermine nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung. und der kompletten Anlieferung produktionsreifer Unterlagen. Teillieferungen sind zulässig. Kommen wir mit Lieferungen in Verzug, so kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Auftrag zurücktreten. Alle anderen Ansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Lieferfrist verlängert sich zudem angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse oder höhere Gewalt (Als höhere Gewalt gelten auch Kriegsfall und Mobilmachung, innere Unruhen, Beschlagnahme, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen, und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände auf unserer Seite oder auf seiten unserer Vorlieferanten). Verzögerungen bei der Beförderung und Importbeschränkungen sowie urheberrechtlich bedingte Lieferverbote - gleichgültig, ob die Ereignisse bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten ferner auch das Ausbleiben von Lieferungen, die wir von Dritten erwarten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse erhebliches Ausmaß, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, ohne dass der Besteller deshalb Ansprüche gegen uns hat. Das Vorstehende gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Wir behalten uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 15% pro Bestellnummer vor.
5.2. Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen der ks – musik .de die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist oder sich die ks – musik .de in Verzug befindet, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag geltend machen, sofern es sich um atypische und nicht vorhersehbare Schäden handelt. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 1 entfällt, wenn der ks – musik .de Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 6. Gefahrtragung, Versand, Lagerkosten

6.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Wir haften nicht für billigsten Versand.
Der Versand erfolgt auf per Vorkasse Rechnung oder per Nachname, jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Presswerk verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

6.2. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.
6.3. Soweit der Auftraggeber eine besondere Versandart wünscht, berechnen wir die Mehrkosten. Sonderwünsche für die Versandart sind für jede Bestellung neu zu erteilen.
6.4. Die Versandkosten (Fracht und Porto) sowie die Zollgebühren werden bei Lieferungen außerhalb Deutschlands zusätzlich berechnet.

§ 7. Abnahmeverzug

7.1. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weiterhin die Annahme verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.2. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir den Auftragswert ohne Nachweis als Entschädigung fordern, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

§ 8. Gewährleistung

8.1 Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel sowie relevante Minderlieferungen oder Falschlieferungen können nur innerhalb von sieben Tagen nach Wareneingang schriftlich unter Angabe der Lieferscheinnummer beanstandet werden.
Wir haften nur für Sachmängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Bei Eigenherstellung der Tonträger durch uns schließt die Fabrikationsfreigabe oder der Verzicht auf die Freigabe die Berufung auf andere als technische Produktionsmängel aus. Bei Sachmängeln leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder eine Gutschrift. Bei der Verletzung von Urheberrechten leisten wir nur eine Gutschrift bis zum Rechnungsbetrag, soweit Ansprüche gegen uns begründet sind. Im Falle von Ersatzlieferungen tragen wir Kosten und Gefahr für den Versand. Vorbehaltlich der Enthaftung des Urheberrechtsverwalters von uns gelieferter oder produzierter Tonträger zu unseren Gunsten sind wir berechtigt, die an den Urheberrechtsverwalter abzuführenden Gebühren, Lizenzen, Kosten u. Ä. zu verlangen und zu berechnen.
8.2 Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich binnen einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen vom Zeitpunkt der Abnahme an bei uns eintrifft.
8.3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
8.4. Wir haben zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Misslingt die Nachbesserung (Ersatzlieferung) oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben.
8.5. Mehr- oder Minderlieferungen von Produkten im Bereich Audio (Musikkassette, CD, Vinyl) sowie im Bereich Datenträger ( CD-ROM, DVD usw.) können nicht beanstandet werden, soweit die folgenden Toleranzen nicht überschritten werden. Auftragsgröße: von 0 bis 3000 Stück Toleranz von maximal +/- 15% Auftragsgröße größer 3000 maximale Toleranz +/- 5%. Berechnet wird die gelieferte Menge.

§ 9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Der Auftraggeber bleibt Eigentümer der von Ihm angelieferten Unterlagen für die Herstellung (Bänder, Datenträger, Drucksachen, etc.), die auf seine Gefahr und sein Risiko einge-lagert werden. Diese Unterlagen werden nur für Aufträge des Auftraggebers verwendet und zwei Jahre nach der letzten Verwendung ohne weitere Mitteilung vernichtet. Alle die für die Produktion hergestellten Materialien (z.B.: Glasmaster / Überspielung & Vollentwicklung) bleiben unser Eigentum.
9.2. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
9.3. Alle Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung oder Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung an uns abgetreten. Nimmt der Auftraggeber Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten, insbesondere mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweilige abtretbare Saldo bis zur Höhe unserer Forderungen als abgetreten.
9.4. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung) ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist er auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an uns bekanntzugeben sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen offenzulegen. §354a HGB bleibt unberührt.
9.5. Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Materialien und der für Rechnung des Herstellers hergestellten Werkzeugen zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit den oben bezeichneten Gegenständen in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
9.6. Übersteigt der Wert der für die ks – musik .de bestellten Sicherheiten die Gesamtforderungen der ks – musik .de gegenüber dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung um 20%, so ist die ks – musik .de auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl in dieser Höhe verpflichtet. Ob der Wert der vom Auftraggeber gegebenen Sicherheiten die Gesamtforderungen der ks – musik .de um 20% übersteigt, berechnet sich nach dem zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Freigeabeanspruchs durch den Auftraggeber realisierbaren Wert der Forderungen.

§ 10. Haftung

Soweit nicht an anderer Stelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend geregelt, haftet die ks – musik .de für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers nur wie folgt:
10.1 ks – musik .de haftet in voller Schadenshöhe, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit oder sonstige (einfache) Erfüllungsgehilfen haftet die ks – musik .de nicht, sofern diese nicht vertragliche Pflichten verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind oder auf deren strikte Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte (Kardinalpflichten).
10.3 Eine Haftung für Mangelfolgeschäden bzw. mittelbaren Schäden als Folge mangelhafter Produkte der ks – musik .de ist ausgeschlossen.
10.4 Soweit danach eine Haftung der ks – musik .de begründet ist, ist sie in jedem Fall der Summe nach auf zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt. Die ks – musik .de wird jedoch zumindest den Wert des dem Auftraggeber zu liefernden Vertragsgegenstandes (Auftragswert) ersetzen.
10.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11. Ausgangsmaterialien

11.1 Vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, insbesondere Masterbänder und Lithofilme sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern.
11.2. Bestehen unsererseits Bedenken gegen die Verwendungsfähigkeit eines Masterbandes, hat der Auftraggeber unverzüglich ein neues zu beschaffen oder eines bei uns in Auftrag zu geben. Für normalen Verschleiß an Masterbändern und Lithofilmen oder anderen wiederholt zu verwendenden Produktionsgegenstände haften wir nicht.
11.3. Bei durch uns verschuldetem Verlust oder durch uns verschuldeter Beschädigung uns zugesandter Produktionsunterlagen (wie Bänder, CD-Rs, Lithofilme, Fotos etc.) haften wir lediglich für den Materialwert.
11.4. Im Brandfall oder bei Einbruch erhält der Auftraggeber bei Beschädigung oder Verlust nur einen prozentual zu errechnenden Anteil von der von uns zu beanspruchenden Versicherungssumme. Der Anteil richtet sich nach dem Wert der im Eigentum des Auftraggebers stehenden Gegenstände im Verhältnis zu unserem Gesamtschaden.
11.5. Alle bei uns lagernden Ausgangsmaterialien, die mindestens zwölf Monate nicht genutzt worden sind, werden vernichtet.
11.6. Wir sind nicht für den Inhalt der in Auftrag gegebenen Produkte verantwortlich. Wir behalten uns das Recht vor jede Produktion aus subjektiven Gründen auch nachträglich zu verweigern. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, Ausgangsmaterialien (Master, Lithofilme, Daten etc.) zu verwenden, die rassistischen, gewalttätigen, pornografischen oder einen sonst wie rechtswidrigen Inhalt haben. In solchen Fällen sind wir berechtigt, vom gesamten Auftrag zurückzutreten; damit verbundene Kosten hat der Auftraggeber zu erstatten. Sollten wir von Dritten wegen vorgenannter Inhalte schadenersatzpflichtig gemacht werden, so sind wir berechtigt, unsererseits vom Auftraggeber Freistellung und ggf. Schadenersatz zu verlangen.

§ 12. Rechte Dritter

Der Auftraggeber gewährleistet hinsichtlich der von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien (Masterbänder usw.), dass er in vollem Umfange über die erforderlichen urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte, insbesondere die von der GEMA wahrgenommenen Rechte, verfügt. Für die sogenannte GEMA-Meldung wird der Auftraggeber der ks – musik .de die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen und der ks – musik .de die Benutzung von veröffentlichten und unveröffentlichten eigenen und lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen an den gelieferten Ausgangsmaterialien mitteilen. Für den Fall, dass die ks – musik .de von Dritten (einschließlich der GEMA) wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere von urheberrechtlichen Verwertungs- und Verbreitungsrechte) in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber die ks – musik .de von diesen Ansprüchen in vollem Umfange freistellen und der ks – musik .de die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfange erstatten.


§ 13. WARENKENNZEICHNUNGEN/URHEBERRECHTE
Jede Veränderung unserer Waren und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Bestellers oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig, sofern wir nicht vorher schriftlich zustimmen.
Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden, sind wir davon freizustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Export unserer Waren möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird. Der Kunde erklärt, sämtliche zur Vervielfältigung notwendigen Rechte wie z. B. das Recht zur mechanischen Vervielfältigung, Recht zur Verwendung bestimmter Film-, Ton-, Daten- und sonstiger Aufzeichnungen bzw. Aufnahmen zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden Urheberrechts- oder sonstigen Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden. Er stellt weiterhin sicher, dass Aufmachung u. Ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u. Ä. und andere gesetzliche Ge- und Verbote verstoßen.
Der Kunde hält uns diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für jedwede Forderung von Urheberrechts- oder Leistungsschutzorganisationen sowie etwaige Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben. Diese Schadloshaltung bezieht sich auch auf eventuell aufgelaufene Produktionskosten.

§ 14. Sonstiges

14.1. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der ks – musik .de ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
14.2 Die zwischen der ks – musik .de und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und den Vorschriften zum deutschen internationalen Privatrecht.
14.3. Erfüllungsort ist Bottrop, Deutschland.
14.4. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen der ks – musik .de (Paul Kaczinski) und dem Auftraggeber aus den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen – einschließlich deren Anbahnung - ergebenen Streitigkeiten ist das Landesgericht Düsseldorf, Kammer für Handelssachen. Die ks – musik .de ist nach ihrem Ermessen auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu verklagen.
 

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