Änderung Gema Freistellung - Auslieferungsgenehmigung
Die GEMA hat Ihre Vorgehensweise bei den Freistellungen / Auslieferungsgenehmigung für Tonträger geändert. (Anschreiben der GEMA siehe unten).
Die GEMA wird (voraussichtlich) die Freistellung / Auslieferungsgenehmigung an sie (Auftraggeber/Lizenznehmer) schicken.
Das heißt, Sie müssen uns die GEMA-Auslieferungsgenehmigung vor Auslieferung der Produktion zukommen lassen.
Ablaufänderung bei Auslieferungsgenehmigungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gerne möchten wir Sie über eine Ablaufänderung im Bereich Einzellizenznehmer informieren:
Bislang hat die GEMA die sogenannte Auslieferungsgenehmigung an die Presswerke verschickt. Diese Handhabung hat zu zahlreichen Rückfragen seitens der Lizenznehmer zum jeweiligen Bearbeitungsstand bei der GEMA geführt.
Ab 01.04.2009 versendet die GEMA daher die Auslieferungsgenehmigung nicht mehr an die Presswerke, sondern direkt an den jeweiligen Lizenznehmer.
Der Lizenznehmer wird ab 01.04. dieses Dokument an Sie, als zuständiges Presswerk weiterleiten, um die ordnungsgemäße Anmeldung des Tonträgers bei der GEMA nachzuweisen.
Wir bitten Sie, für die GEMA-Prüfung Kopien dieser Auslieferungsgenehmigungen wie in der Vergangenheit, bereitzustellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Email (urothlauf @ gema.de) sowie unter der Telefonnummer 089 – 48003 806 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Direktion Industrie
