GEMA
Jedes Presswerk benötigt zur Pressung eine
GEMA-Freistellung bzw. Auslieferungsgenehmigung.
Diese muss bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) beantragt werden.
Die Vervielfältigungsmeldung ist keine Anmeldung auf Mitgliedschaft in der GEMA. Es besteht auch nicht die Pflicht, Mitglied bei der GEMA zu werden. Geschützt sind die Werke durch das Urheberrecht. Komponist und Texter sind Urheber an Ihren Werken.
Die GEMA schickt die Freistellung per Briefpost an den Antragsteller. Wenn Sie die GEMA-Freistellung / Auslieferungsgenehmigung erhalten, diese bitte sofort an uns weiterleiten. (Als PDF per email, per Briefpost oder Fax) Die Auslieferung der Tonträger kann erst nach vorliegender Freistellung oder Kopie der Rechnung von der GEMA erfolgen.
Adresse:
Gema-Generaldirektion
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Tel.: 089 / 48003-00
Fax: 089 / 48003-969
www.GEMA.de / per eMail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für weitere Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Hier mal eine einige Infos GEMA das dürfte die meisten Fragen beantworten ;-)
Achtung! Für folgende Beispiele und Zahlen können wir die Richtigkeit / Aktualität nicht garantieren. Diese dienen zur Veranschaulichung. Genaue und verbindliche Auskunft kann nur die GEMA selbst geben!
Zum Beispiel:
Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind fällt für einen Tonträger ausschließlich für Promotion eine
GEMA-mindestvergütung
an.
Mindestvergütung und Höchstzahl von Werken bzw. Werkteilen auf einer Compact Disc:

Quelle: GEMA Vergütungssätze VR-T-H 1 (12/2011)
Mindestvergütung und Höchstzahl von Werken bzw. Werkteilen auf einer Schallplatte:
Quelle: GEMA Vergütungssätze VR-T-H 1 (12/2011)
Die Zahlung erhöht sich um die Mehrwertsteuer von derzeit 7%. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Freistellung erst nach etwa zehn Tagen erfolgen kann, da für den Zahlungseingang und die Verbuchung in der Regel diese Zeit erforderlich ist.
In den Fällen, in denen der Einzellizenznehmer zunächst die Rechnung der GEMA bezahlt, wird die Freigabe ebenfalls ca. zehn Tage nach erfolgter Zahlung erfolgen
Bei GEMA-freien Tonträgern fallen keine Lizenzen an, es muss aber eine Freistellung beantragt werden! Sprich sollte man der GEMA vorab den Mindestbetrag bereits überwiesen haben, überweisst die GEMA das Geld nach Prüfung entsprechend zurück.
Wenn Sie selber die GEMA Vervielfältigungsmeldung übernehmen benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihrer GEMA-Vervielfältigungsmeldung sowie die GEMA-Rückmeldung (Freistellung). Als Vervielfältiger tragen Sie bitte unsere Anschrift und Fax-Nummer ein.
Die GEMA erhebt auf alle GEMA-pflichtigen Werke GEMA-Lizenzen, die an die GEMA zu entrichten sind. GEMA-pflichtig sind alle Werke, deren Autoren (Komponist, Textdichter) Mitglieder der GEMA sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Eigen- oder Fremdkompositionen handelt. Der GEMA muss der Inhalt jeder Produktion, die das Presswerk verlässt, gemeldet werden, also auch solcher Produktionen, die kein GEMA-pflichtiges Repertoire enthalten! Wir benötigen vor Auslieferung der CDs eine Freistellung der GEMA. Ansonsten berechnen wir pro hergestellten Tonträger 1,00 € zzgl. 19% MwSt. (1,19 €).
Die unten angegebenen Lizenzen beziehen sich auf 100 % GEMA-Programm und werden Ihnen direkt von der GEMA in Rechnung gestellt. Sie sind in unserer Preisliste nur aufgeführt, um Ihnen eine genaue Kalkulation Ihrer geplanten Produktion zu ermöglichen.
Ist nur ein Teil des Programms, das Sie veröffentlichen wollen, GEMA-Programm, so werden die unten angegebenen Lizenzen anteilig berechnet. Wenn z. B. nur die Hälfte des Programms GEMA-Programm ist, wird auch nur die Hälfte der Lizenzen berechnet. Der Anteil ist abhängig von der Programmdauer. Deshalb müssen Sie auf den Meldungen die Spielzeit von jedem Titel angeben.
Sind die Autoren des Programms Ihrer Produktion keine GEMA-Mitglieder, so müssen keine Lizenzen an die GEMA abgeführt werden.
Die GEMA unterscheidet zwischen Mindestlizenz und Lizenz. Die Mindestlizenz wird auf Promotionexemplare erhoben, die nicht verkauft werden. Die Höhe der Lizenz ist abhängig vom Verkaufspreis (ca. 10 %). Es wird jedoch auch hier die Mindestlizenz berechnet, wenn die Lizenz rechnerisch unter 0,64 € pro CD zu liegen kommt.
Falls Sie weitere Fragen bzgl. der GEMA haben, wenden sie sich bitte direkt an die GEMA in München unter der Rufnummer (0 89) 48 00 3-00.
Diese Regelungen gelten nur, wenn der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland hat. Ist dessen Sitz nicht innerhalb Deutschlands, so ist es ratsam, die Abwicklung in dem jeweiligen Land an der zuständigen Stelle selbst zu tätigen.
Diese sind z. B.
in der Schweiz: www.suisa.ch
SUISA
Bellariastrasse 82
Postfach 782
CH-8038 Zürich
Tel. 0041 - (0)1 - 485 66 66
Fax 0041 - (0)1 - 482 43 33
in Österreich: www.akm.co.at
Austro Mechana
Baumannstraße 10
Postfach 55
A-1031 Wien
Tel. 0043 - (0)1 - 71787
Fax 0043 - (0)1 – 7127136
in Dänemark: www.ncb.dk
NCB
PO Box 3064
DK-1021 Copenhagen K

GEMA-