Labelcode (LC-Nummer)
Der Labelcode (LC-Code) dient zur vereinfachten Abrechnung für die Rundfunk- und TV-Sender. Er ist KEINE Pflicht. Allerdings gilt mit einem Labelcode das Senderecht als erteilt.
Auf Wunsch stellen wir unseren Labelcode LC 02681 und ISRC-Code nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages zur Verfügung. In diesem Fall übernimmt die KS Musik die Bemusterung des Deutschen Musik- und Rundfunkarchivs mit 3 Exemplaren des Tonträgers.
Wenn Ihr selbst einen Label-Code haben wollt, müsst ihr ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben. Dann könnt Ihr diesen bei der GVL beantragen.
GVL = Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.
Die GVL ist eine Verwertungsgesellschaft, in die die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller ihre sogenannten „Zweitverwertungsrechte“ eingebracht haben.
Die GVL vergibt den sogenannten Labelcode (LC-Nummer/ LC-Code) Damit können die Radiosender die Gebühren für die Sendung der Musik mit den Plattenfirmen abrechnen.
GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
Heimhuder Straße 5
20148 Hamburg
Tel.: 040 41 17 07 –0
Fax. 040 4 10 38 66
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Um einen LC-Code beantragen zu können, muss bereits eine CD-Produktion gelaufen sein. Dazu verlangt die GVL ein Muster der Erstproduktion und die Rechnung des Presswerks (damit nicht jeder einen LC-Code beantragen kann, der dann nie vervielfältigt). Nachteil: Der LC-Code kann also erst ab der zweiten CD-Produktion verwendet werden. Die GVL sendet außerdem ein Antragsformular, das der Antragsteller vollständig ausfüllen muss.
Dabei sind drei Verkaufsstellen für die CD zu benennen. Das heißt: Der Antragsteller muss sich bereits vor Beantragung des LC-Codes über die Vertriebswege gedanken machen.
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