Labelcode (LC-Nummer)

Geschrieben von: Tonträgerherstellung | ks-musik.de . in FAQ / Lexikon

Der Labelcode (LC-Code) dient zur vereinfachten Abrechnung für die Rundfunk- und TV-Sender. Er ist KEINE Pflicht. Allerdings gilt mit einem Labelcode das Senderecht als erteilt.

Ein Labelcode ist auf jeden Fall zu empfehlen, wenn eine Radiobemusterung geplant ist.

Auf Wunsch stellen wir unseren Labelcode LC 02681 und ISRC-Code nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages zur Verfügung. In diesem Fall übernimmt die KS Musik die Bemusterung des Deutschen Musik- und Rundfunkarchivs mit 3 Exemplaren des Tonträgers.

Wenn Ihr selbst einen Label-Code haben wollt, müsst ihr ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben. Dann könnt Ihr diesen bei der GVL beantragen.

GVL = Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.

Die GVL ist eine Verwertungsgesellschaft, in die die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller ihre sogenannten „Zweitverwertungsrechte“ eingebracht haben.

Die GVL vergibt den sogenannten Labelcode (LC-Nummer/ LC-Code) Damit können die Radiosender die Gebühren für die Sendung der Musik mit den Plattenfirmen abrechnen.

GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
Heimhuder Straße 5
20148 Hamburg
Tel.: 040 41 17 07 –0
Fax. 040 4 10 38 66
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Um einen LC-Code beantragen zu können, muss bereits eine CD-Produktion gelaufen sein. Dazu verlangt die GVL ein Muster der Erstproduktion und die Rechnung des Presswerks (damit nicht jeder einen LC-Code beantragen kann, der dann nie vervielfältigt). Nachteil: Der LC-Code kann also erst ab der zweiten CD-Produktion verwendet werden. Die GVL sendet außerdem ein Antragsformular, das der Antragsteller vollständig ausfüllen muss.

Dabei sind drei Verkaufsstellen für die CD zu benennen. Das heißt: Der Antragsteller muss sich bereits vor Beantragung des LC-Codes über die Vertriebswege gedanken machen.

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